Orthopädie Unfallchirurgie Weissensee

Leistungen/Honorar

Leistungen

Die folgende Übersicht fasst einen Teil unserer Leistungen zusammen. Sollten Sie sich unsicher sein, ob Sie bei uns richtig sind, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. In einem persönlichen Gespräch lässt
sich schnell herausfinden, ob wir oder ein Kollege, den wir Ihnen gerne empfehlen
werden, der richtige Ansprechpartner für Sie sind/ist!

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Digitale radiologische und sonographische Diagnostik

Für die Diagnostik und Therapie stehen ein stationäres und ein mobiles Röntgengerät (C-Bogen), sowie ein Ultraschallgerät zur Verfügung.

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Dieses Spektrum an Geräten ermöglicht die Diagnosestellung im unbewegten (= statischen) als auch im bewegten (= dynamischen) Zustand. So können beispielsweise Knochenbrüche, aber auch Bandverletzungen sicher diagnostiziert werden. Therapeutisch werden die Geräte dann eingesetzt, wenn die Durchführung einer Therapie ein hohes Maß an Präzision erfordert.

Ein Anwendungsfall hierfür sind Infiltrationen der Wirbelsäule, die „punktgenau“ durchgeführt werden müssen.

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Konservative Orthopädie und Unfallchirurgie

Zahlreiche Krankheitsbilder der Orthopädie und Unfallchirurgie können konservativ behandelt werden.

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Insbesondere in der Orthopädie können voreilige Operationen vorgenommen werden, die unter Umständen vermeidbar sind. Da Operationen immer mit Risiken verbunden sind, gilt es die Bandbreite an konservativen Möglichkeiten auszuschöpfen. Grundlage hierfür ist eine umfassende Untersuchung, um die Ursache der Problematik möglichst genau benennen zu können.

Die konservative Unfallchirurgie umfasst die Versorgung von Verletzungen der Weichteile und Knochen, wenn nach umfassender Untersuchung eine Operation ausgeschlossen werden kann. Dies kann beispielsweise die Schienenversorgung bei bestimmten Knochenbrüchen, aber auch bei Band- und Sehnenverletzungen sein. Sollte die Untersuchung hingegen ergeben, dass eine operative Versorgung nötig ist, kann die Erstversorgung der Verletzung in der Praxis vorgenommen werden.

Auch Nachversorgungen von Verletzungen und/oder Operationen sind Teil der konservativen Orthopädie und Unfallchirurgie.

 

Auswahl Krankheitsbilder / Anwendungsfelder der konservativen Orthopädie

  • Arthrose
  • Bandscheibenvorfall
  • Beratung Sport/Ernährung
  • Bewegungstherapie
  • Facettengelenkssyndrome
  • Hallux valgus
  • Hilfsmittelverordnung
  • Golferellbogen
  • Osteoporose
  • Rhizarthrose
  • Schleimbeutelentzündungen
  • Sehnenscheidenentzündungen
  • Sehnenverkalkungen
  • Spinalkanalstenose
  • Tennisellbogen

 

Auswahl Krankheitsbilder / Anwendungsfelder der konservativen Unfallchirurgie

  • Bänderdehnung
  • Bänderiss
  • Muskelfaserriss
  • Nagelkranzfraktur
  • Naht- und Klammerentfernung
  • Verbände
  • Wundnachsorge
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Manuelle Medizin/Chirotherapie

Sinn und Zweck der Manuellen Medizin sind, mittels geeigneter Handgriffe (lat. Manus = die Hand) Bewegungsstörungen im Bereich der Wirbelsäulen-, Rippen- und Extremitätengelenke, aber auch muskuläre und fasziale Fehlfunktionen, zu beheben.

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Diese Bewegungsstörungen sind häufig Ursache für zum Teil äußerst schmerzhafte Zustände oder sonstige Gesundheitsstörungen in den genannten Bereichen.

Hierzu gehören z.B. Kopf- und Nackenschmerzen, Hör- und  Sehstörungen, Ohrgeräusche, Schwindel, Schulter-Arm- Syndrom, „Tennis“- oder „Golferellbogen“, vermeintliche „Herzschmerzen“, Kreuz-, Ischias-, Leisten-, Hüftschmerzen. Der eigentlichen Behandlung dieser Symptome geht immer eine eingehende manualtherapeutische Untersuchung voraus.

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Orthopädische Schmerztherapie

Auch in der orthopädischen Schmerztherapie ist ein gründliche Untersuchung Voraussetzung für eine Erfolg bringende Therapie.

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Denn nur, wenn die Ursache für den Schmerz gefunden wurde, kann aus der Vielzahl an Möglichkeiten die zutreffende ausgewählt werden. In der Regel kommen Bewegungstherapien (= allgemeine und spezielle Übungen), Injektionen, Infiltrationen, Infusionen, Punktionen, aber auch orale Analgesien (= Schmerztherapien) zum Einsatz.

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Operative Chirurgie und Unfallchirurgie

Unter dem Begriff der operativen Chirurgie und Unfallchirurgie fallen kleine chirurgische Eingriffe, die direkt in der Praxis vorgenommen werden können.

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Auswahl Eingriffe Chirurgie/Unfallchirurgie

  • Entfernung Fremdkörper
  • Punktion
  • Wundversorgung
  • Sehnennaht
  • Teilentfernung Finger-/Zehennagel
  • Wundnaht
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Ärztliche Bestätigungen und Atteste

Für verschiedene Anwendungsfälle werden mitunter ärztliche Bestätigungen oder Atteste benötigt.

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Dies kann sowohl ein Attest für den Schulsport sein, aber auch ein ausführliches Gutachten für eine Versicherung.

Übersicht Bestätigungen/Atteste

  • Ärztliche Bestätigungen
  • Ärztliche Atteste
  • Aktengutachten
  • Ausführliche Gutachten
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Zweitmeinung

Der Besuch beim Wahlarzt bietet den Vorteil, dass sich die Ärztin/der Arzt mehr Zeit für die Patientin/den Patienten nehmen kann.

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Oft überfordert die Vielzahl an Informationen! Hier kann es hilfreich sein, sich eine zweite Meinung einzuholen. So können Zusammenhänge verständlich erklärt, Empfehlungen unterstützt, oder auch andere Behandlungsstrategien aufgezeigt werden.

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Honorar

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte, die ohne Kassenvertrag tätig sind. Die Verrechnung der Leistungen erfolgt direkt mit dem Patienten in der Praxis.

Als Patient haben Sie das Recht auf Rückerstattung eines Teilbetrages je nach erbrachter Leistung durch Ihre Krankenkasse. Der Teilbetrag beträgt in der Regel 80 % des Kassensatzes der GOÄ (= Gebührenordnung für Ärzte).

Sollten Sie eine Zusatzversicherung mit ambulantem Tarif abgeschlossen haben, ist es möglich, dass auch der Restbetrag erstattet wird. Sollten Sie Fragen zu den Gebühren/Honoraren haben, sprechen Sie uns gerne an!

Bitte beachten Sie, dass gewisse Gesundheitsleistungen, die in unserer Praxis angeboten werden, nicht – auch nicht teilweise – von der Krankenkasse erstattet werden.

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Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise zur Kostenerstattung durch den Kostenträger.

  1. Kosten werden grundsätzlich dann nicht erstattet, wenn der Anspruchsberechtigte im gleichen Abrechnungszeitraum:
  • einen Arzt für Allgemeinmedizin als Wahlarzt und einen Arzt für Allgemeinmedizin als Vertragsarzt,
  • einen Facharzt als Wahlarzt und einen Facharzt des gleichen Fachgebietes als Vertragsarzt,
  • zwei oder mehrere WahlärztInnen für Allgemeinmedizin  oder
  • zwei oder mehrere WahlfachärztInnen des gleichen Fachgebietes in Anspruch genommen hat.
  1. Das gleiche gilt sinngemäß bei Inanspruchnahme eines Wahlarztes oder einer Wahleinrichtung neben einer eigenen Einrichtung oder Vertragseinrichtungen der Kasse.

Bei Inanspruchnahme zweier oder mehrerer WahlärztInnen des gleichen Fachgebietes werden nur die Kosten für die Inanspruchnahme jenes Wahlarztes ersetzt, dessen Honorarrechnung der Anspruchsberechtigte der Kasse als erste für den entsprechenden Abrechnungszeitraum übergibt.

Sollten Sie sich unsicher sein, ob die hier aufgeführten Informationen auf Sie zutreffen, halten Sie bitte Rücksprache mit Ihrem Kostenträger.

Quelle: Ärztekammer Kärnten